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Waffen- und Messerverbot

Seit dem 17. Juli 2025 gilt aufgrund einer Rechtsverordnung des Senats in Berlin ein umfassendes Verbot des Führens von Waffen und Messern im öffentlichen Personenverkehr.

Die Polizei ist befugt, Personen auch ohne konkrete Verdachtsmomente kurzzeitig anzuhalten, zu befragen, mitgeführte Sachen in Augenschein zu nehmen sowie die Personen zu durchsuchen.

Ein Verstoß gegen das Verbot kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 EUR geahndet werden. Die mitgeführten Waffen und Messer können eingezogen werden. 

Auch außerhalb dieser Waffen- und Messerverbote ist das Führen von Waffen ohne waffenrechtliche Erlaubnis und das Führen bestimmter, in der Regel besonders gefährlicher Messer, aufgrund der Vorschrift des Waffenrechts verboten.

Weitere Informationen unter www.polizei.berlin.de